Haben Sie zwischen 1997 und 2014 einen LKW gekauft?
Egal, ob Sie ihn noch haben - gekauft oder geleast: Sehr wahrscheinlich stehen Ihnen bis zu 15% des Listenpreises als Schadenersatz zu.
Nutzen Sie das wegweisende EuGH-Urteil vom 01. Februar 2024, stellen Sie Ihren Antrag in wenigen Schritten und bekommen Sie innerhalb kürzester Zeit Bescheid.
So einfach kommen Sie zu Ihrem Schadenersatz
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Das Lkw-Kartell: Was bedeutet das Scania-Urteil?
Am 1. Februar 2024 hat der Europäische Gerichtshof das Urteil gegen Scania im europäischen Lkw-Kartell-Verfahren bestätigt.
Das Kartell
Zwischen 1997 und 2011 haben führende Lkw-Hersteller Preise abgesprochen und den Wettbewerb ausgeschaltet. Die Folge: künstlich überhöhte Preise für mittlere und schwere Nutzfahrzeuge.
Das Urteil
Scania muss ein Bußgeld von rund 880 Millionen Euro zahlen und haftet für die durch das Kartell entstandenen Schäden. Dies öffnet Transportunternehmen den Weg zu Schadenersatzforderungen.
Ihre Chance
Wenn Sie in diesem Zeitraum Lkw gekauft, geleast oder per Mietkauf erworben haben, können Sie möglicherweise Schadenersatz geltend machen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Prüfen Sie selbst, ob Sie betroffen sein könnten
Grundsätzlich können alle Unternehmen Schadenersatz fordern, die folgende Kriterien erfüllen:
Zeitraum
Kauf, Leasing oder Mietkauf von mittleren oder schweren Lkw zwischen 1997 und 2014
Erwerbsform
Die Fahrzeuge wurden gekauft, geleast oder per Mietkauf finanziert
Hersteller
Lkw der Marken Scania, MAN, Daimler/Mercedes-Benz, Volvo/Renault, DAF oder Iveco (je nach Konstellation können auch andere Fahrzeuge relevant sein)
Standort
Das Unternehmen ist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig
Wenn Sie im Zeitraum 1997–2014 Lkw dieser Hersteller in Ihrem Fuhrpark hatten, lohnt es sich in vielen Fällen, mögliche Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen.
Häufig gestellte Fragen
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